AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) für Beratungen

Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der FAF gGmbH und sind für alle Verträge der FAF (nachfolgend Auftragnehmer) mit sämtlichen Geschäftspartnern (nachfolgend Auftraggeber) anzuwenden. Die hier aufgeführten AGB entfalten auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte Wirkung, auch ohne dass erneut auf die AGB hingewiesen wird. Die FAF akzeptiert keine entgegenstehenden AGB sowie abweichende Geschäftsbedingungen von Auftraggebern und stimmt diesen auch nicht stillschweigend zu. Dies gilt insbesondere für Einkaufs- und Zahlungsbedingungen der jeweiligen Auftraggeber. Für die Teilnehmenden an den von der FAF gGmbH durchgeführten Seminare, Modulreihen und Online-Trainings gelten separate AGB der FAF.

1. Vertragsschluss

1.1 Alle durch den Auftragnehmer abgegebenen Angebote sind unverbindlich und freibleibend, andernfalls sind Angebote kenntlich als verbindlich bezeichnet.

1.2 Sofern der Auftraggeber eine entsprechende Bestellung aufgibt, ist diese gemäß §145 BGB ein bindendes Vertragsangebot. Dieses Vertragsangebot kann von dem Auftragnehmer durch mündliche oder schriftliche Auftragsbestätigung angenommen werden. Ein Vertrag ist dann durch explizite Annahme und / oder konkludentes Handeln zustande gekommen, inklusive der hier vorliegenden AGB.

1.3 Durch gesetzliche Neuerungen oder andere Veränderungen können einzelne vertragliche Leistungen geringfügig vom Angebot abweichen. Dies toleriert der Auftragnehmer, sofern diese Abweichungen das Ergebnis nicht beinträchtigen und die Leistung nur unwesentlich und für den Auftraggeber zumutbar ändern.

1.4 Nicht schriftliche Nebenabreden und sonstige Zusicherungen von Personal des Auftragnehmers (ausgenommen der Geschäftsführung), die nicht explizit durch die Geschäftsführung der FAF gGmbH schriftlich gebilligt werden, sind unwirksam, sofern sie über den schriftlich vereinbarten Umgang der Leistungen und / oder Lieferungen hinausgehen. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass sämtliche Nebenabreden schriftlich erfolgen müssen, dies gilt auch für die Änderung der Schriftform selbst.

2. Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber

2.1 Nach Erbringung der Leistung teilt der Auftragnehmer die Abnahmefähigkeit mit. Ergibt die Abnahmeprüfung, dass die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß ist und somit der Leistungsbeschreibung, dem Pflichtenheft oder in Ermangelung dieser der üblichen Qualität entspricht oder ausschließlich unwesentliche, insgesamt nicht beeinträchtigende Mängel vorliegen, wird unverzüglich vom Auftraggeber die Abnahme der Leistung erklärt. Wird die Abnahme nicht ausdrücklich erklärt, so gilt die Leistung gleichwohl als abgenommen, sofern und sobald der Auftraggeber die durch Leistungserbringung geschaffenen Leistungen nutzt, ohne konkrete Rügen in Betreff auf Mängel gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen und deren Beseitigung zu ermöglichen (konkludente Abnahme).

2.2 Einer Abnahme steht es gleich, wenn die abnahmefähige Leistung nicht innerhalb einer vom Auftragnehmer bestimmten angemessenen Frist abgenommen wird. Nach Ablauf der Frist gilt die Abnahme als erklärt und die Fälligkeit der vereinbarten Entgelte tritt mit Fristablauf ein.

2.3 Der Auftragnehmer kann im Rahmen der Zumutbarkeit für vertragsgemäß erbrachte Teilleistungen eine Abschlagszahlung in vereinbarter Höhe verlangen. Sofern eine Abschlagszahlung der Höhe nach nicht festgelegt ist, gilt eine angemessene Zahlung als vereinbart, deren Höhe dem Anteil der abgenommenen oder abnahmefähigen Teilleistung im Verhältnis zur Gesamtleistung entspricht. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 632 a Abs. 1, Abs. 2 und 4 BGB.

2.4 Bei einer Abnahme festgestellte Mängel werden durch den Auftraggeber in einer Dokumentation festgehalten und dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Die Beseitigung erfolgt im Rahmen der Nachbesserungspflichten. Gleiches gilt im Falle der Abnahme von selbständigen Teilleistungen. Die Abnahme solcher Teilleistungen ist eine echte Abnahme i. S. d. § 640 BGB. Sofern und soweit es sich um wesentliche Mängel handelt, wird nach Beseitigung der festgestellten Mängel die nochmalige Abnahme gemäß oben stehender Bedingungen unverzüglich vorgenommen.

2.5 Spätestens mit Abnahme oder Ablauf der gesetzten Frist zur Abnahme der im Wesentlichen vertragsgemäß erbrachten Leistung wird die gesamte vereinbarte Vergütung für die Leistung fällig, sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsbestimmungen getroffen wurden. Sodann hat die Zahlung binnen drei Wochen zu erfolgen.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

3.1 Es gelten die vereinbarten Preise, die den jeweiligen Leistungen zugrunde liegen. Wurde keine Auftragsbestätigung erteilt, so gilt ersatzweise das dem Auftrag vorangegangene Angebot. Die Vergütungselemente decken keine Zusatzleistungen, sondern lediglich die in der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. dem ersatzweisen jeweiligen Angebot aufgeführten Leistungen ab. Weitergehende Zusatzleistungen sind entsprechend gesondert zu vergüten, wobei diese auch schriftlich niederzuschreiben sind.

3.2 Für Leistungen die als Zusatzleistung durch den Auftragnehmer erbracht werden und durch den Auftraggeber in Auftrag gegeben wurden und keine Vergütung vereinbart wurde, gilt entsprechend § 632 Abs.1 und 2 BGB.

3.3 Anfallende Auslagen (z.B. Reisekosten, Unterbringungskosten, Dritte Experten), die vom Auftragnehmer für die Ausführung des Auftrags bzw. die Umsetzung des Vertrages erforderlich werden, sind vom Auftraggeber gesondert zu erstatten. Der Auftragnehmer wird hierfür die erforderlichen Nachweise einzeln bereitstellen und sofern nicht in einem entsprechenden Angebot bereits ausgewiesen, vorab mit dem Auftraggeber abstimmen.

3.4 Alle Rechnungen sind, wenn nicht gegensätzlich vereinbart ,innerhalb von 3 Wochen vom Auftraggeber zu begleichen. Für den Fall einer abweichenden Vereinbarung in Auftragsbestätigungen, Rechnungen oder Verträgen ist der Auftraggeber spätestens nach dem innerhalb der jeweiligen Vereinbarungen getroffenen Zahlungsziel im Verzug. Die Zahlung gilt als ausgeglichen, sobald ein Zahlungseingang beim vom Auftragnehmer angegeben Konto erfolgt. Im Verzugsfall gilt die gesetzliche Regelung nach § 288 Abs. 2 BGB.

3.5 Alle Beträge verstehen sich Netto zzgl. anfallender gesetzlicher Umsatz- / Mehrwertsteuern, ggf. weiterer Abgaben.

3.6 Es gilt als vereinbart, dass die Rechnungstellung in Euro erfolgt. Fremdwährungen werden durch den Auftrag nur nach ausdrücklicher Abstimmung akzeptiert. Für den Fall von Zahlungen in Fremdwährung erfolgt eine Umrechnung der zugrundeliegenden Währung in Euro auf Basis des Vortagesschlusskurses der EZB. Sofern kein Schlusskurs ermittelt werden kann oder vorliegt, gilt der letzte veröffentlichte Schlusskurs.

3.7 Bei einer erkennbaren oder absehbaren Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, insbesondere bei einer schlechten Zahlungsmoral oder einer bekanntgewordenen Verschlechterung der Bonität des Auftraggebers, kann der Auftragnehmer für die weitere Erbringung von Lieferungen und Leistungen Sicherheiten verlangen. Angemessene Sicherheiten sind Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer in der EU ansässigen Bank, Genossenschaftsbank oder Sparkasse. Bei Verweigerung zur Stellung von Sicherheiten seitens des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach angemessener Frist, unter Anwendung des § 321 Abs. 2 BGB vom Vertrag zurückzutreten.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, zur Erreichung des Vertragszwecks unentgeltlich mitzuwirken und ggf. auch Mitarbeitende aktiv mitwirken zu lassen, wenn und soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist.

4.2 Der Einwand des durch die nicht oder nicht sachgerecht erfolgende Erfüllung der Mitwirkungspflicht durch den Auftraggeber bestehenden Mitverschuldens nach § 254 BGB bleibt unberührt.

5. Haftung

5.1 Die FAF gGmbH haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter / Vertreterinnen oder Erfüllungsgehilfen / Erfüllungsgehilfinnen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

5.2 Über die in 5.1. genannten Punkte hinaus haftet der Auftragnehmer nur, soweit die Schadensersatzansprüche durch eine (Betriebs-)Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung. Weitergehende Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen.

6. Sonstiges

6.1 Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind sich in diesem Fall darüber einig, dass die unwirksame Regelung durch eine solche ersetzt wird, die dem ursprünglichen Sinn dieser Vertragsbestimmung am nächsten kommt.

6.2 Gerichtsstand ist Berlin

6.3 Die FAF gGmbH ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und auch nicht dazu bereit.


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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) für mehrteilige Fortbildungen der FAF gGmbH

1. Anmeldung
1.1 Mit der Anmeldung verpflichtet sich der/die Anmeldende zur Teilnahme an der gesamten 5-moduligen Fortbildungsreihe. Eine Anmeldung für einzelne Module ist nicht möglich.
1.2 Die Anmeldung muss schriftlich per Brief, Mail mit eingescanntem Anhang oder Telefax oder auf unserer Internetseite erfolgen. Mit der Anmeldung erkennt der/die Anmeldende die AGB an.
1.3 Die Anmeldung wird durch unsere schriftliche Bestätigung (per E-Mail) rechtsverbindlich. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Es wird bei Bedarf eine Nachrückerliste in der Reihenfolge der Anmeldungen geführt.

2. Durchführung
2.1 Bei Nichterreichen der jeweiligen Mindestteilnehmerzahl, kurzfristigem Ausfall der Seminarleitung oder aus anderen wichtigen Gründen kann das Seminar abgesagt werden. In diesen Fällen bietet die FAF gGmbH einen Ersatztermin an.
2.2 Die Durchführung der Fortbildungsreihe ist verbunden mit der Bereitstellung von Seminarmaterialien für die Teilnehmenden. Auf Anfrage werden zusätzlich zwei bis zu 60-minütige Beratungstermine via Telefon / Video angeboten. Dieses Angebot können Teilnehmende bis 6 Monate nach Ende der Fortbildungsreihe in Anspruch nehmen.

3. Übernachtung und Verpflegung
3.1 Die Teilnehmenden übernehmen die Reservierung und Buchung ihrer Unterkunft selbständig. Ggf. ist ein Zimmerkontingent in der Tagungsstätte reserviert. Die Kosten für Übernachtungen sind nicht Bestandteil des Seminarpreises und von den Teilnehmenden selbst zu entrichten. Die Beachtung der Stornierungsbedingungen bei Übernachtungen obliegt den Teilnehmenden.
3.2 Getränke und Verpflegung während der Seminarzeiten sind in den Kursgebühren enthalten. Ausgenommen hiervon sind Sonderwünsche außerhalb der Tagungspauschale.

4. Teilnahmegebühren
4.1 Mit der Anmeldung zu der Fortbildung verpflichtet sich der/die Unterzeichnende zur Zahlung der gesamten Kursgebühr. Für jedes Fortbildungsmodul wird eine Teilrechnung durch die FAF gGmbH erstellt. Diese ist innerhalb von zwei Wochen nach Eingang zu begleichen. Abweichende Zahlungsmöglichkeiten bedürfen der Sondervereinbarung mit der FAF gGmbH.

5. Zertifikat
5.1 Am Ende der Fortbildungsreihe erhält jede/r Teilnehmende bei Anwesenheit an mindestens 80 % der Seminartage ein Zertifikat.

6. Rücktritt
6.1 Ein Rücktritt von der Fortbildungsreihe ist bis acht Wochen vor Beginn des ersten Fortbildungsmoduls möglich. Der Rücktritt muss grundsätzlich schriftlich erklärt werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Rücktrittsfrist ist der Posteingang bei der FAF gGmbH. Bei rechtzeitigem und schriftlich erklärtem Rücktritt ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200 Euro zu entrichten.
6.2 Bei späterer Rücktrittserklärung oder Nichtteilnahme muss der Teilnahmebetrag der gesamten Fortbildungsreihe gezahlt werden. Dies gilt nicht, wenn der/die Anmeldende vor Beginn der Fortbildungsreihe eine/n Ersatzteilnehmer/-in anmeldet oder der Platz vor Beginn der Fortbildungsreihe durch die ggf. bestehende Nachrückerliste besetzt werden kann. In diesen Fällen wird nur die Bearbeitungsgebühr von 200 Euro fällig.

7. Haftung
7.1 Die FAF gGmbH haftet nicht für etwaige Vermögensschäden der Teilnehmenden, die aus einer nicht zustande gekommenen Fortbildungsreihe oder einem Abbruch einer Fortbildungsreihe resultieren.

8. Kündigung
8.1 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung zwischen den Fortbildungsmodulen sind die Kosten der gesamten 5-moduligen Fortbildungsreihe durch die/den Teilnehmenden zu übernehmen. Ausgenommen sind vorzeitige Beendigungen aus nachgewiesenem wichtigem Grund (lang andauernde Krankheit, Unfall mit langandauernder Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsplatzverlust während der Dauer der Bildungsmaßnahme). In diesen Fällen kann der/die Teilnehmende die Fortbildungsvereinbarung nach Rücksprache mit der FAF gGmbH kündigen.
8.2 Die Kündigung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Einhaltung der Rücktrittsfrist ist der Posteingang bei der FAF gGmbH.
8.3 Bei Zahlungsrückstand von zwei Monaten ist die FAF gGmbH berechtigt, den Fortbildungsvereinbarung fristlos zu kündigen. Im Fall dieser außerordentlichen Kündigung durch die FAF gGmbH wegen vertragswidrigen Verhaltens des/der Teilnehmenden hat diese(r) die Veranstaltungsgebühren in voller Höhe zu entrichten.

9. Nebenabreden
9.1 Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.

10. Datenschutz
10.1 Mit der Seminaranmeldung erklären sich die anmeldenden Personen bzw. der anmeldende Betrieb mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung der Daten einverstanden.
10.2 Die Daten werden ausschließlich für die interne Verwaltung und Bearbeitung der FAF-Seminare benutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von Kontaktdaten (Name, Vorname, Arbeitgeber, Ort) in Teilnehmerlisten an Mitteilnehmende der gleichen Veranstaltung, an Seminarleitungen und an die Tagungsstätte.

11. Salvatorische Klausel
11.1 Sollte eine der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind sich in diesem Fall darüber einig, dass die unwirksame Regelung durch eine solche ersetzt wird, die dem ursprünglichen Sinn dieser Vertragsbestimmung am nächsten kommt.

12. Gerichtsstand ist Berlin

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) für Seminare der FAF gGmbH

1. Anmeldung
1.1. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der/die Anmeldende zur Teilnahme an dem Seminar.
1.2. Die Anmeldung muss schriftlich per Brief, Mail mit eingescanntem Anhang oder Telefax oder auf unserer Internetseite erfolgen. Mit der Anmeldung erkennt der/die Anmeldende die AGB an.
1.3. Die Anmeldung wird durch unsere schriftliche Bestätigung (per E-Mail) rechtsverbindlich. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Es wird bei Bedarf eine Nachrückerliste in der Reihenfolge der Anmeldungen geführt.

2. Durchführung
2.1. Bei Nichterreichen der jeweiligen Mindestteilnehmerzahl, kurzfristigem Ausfall der Seminarleitung oder aus anderen wichtigen Gründen kann das Seminar abgesagt werden. In diesen Fällen bietet die FAF gGmbH einen Ersatztermin an.
2.2. Die Durchführung des Seminars ist verbunden mit der Bereitstellung von Seminarmaterialien für die Teilnehmenden.

3. Übernachtung und Verpflegung
3.1. Die Teilnehmenden übernehmen die Reservierung und Buchung ihrer Unterkunft selbständig. Ggf. ist ein Zimmerkontingent in der Tagungsstätte reserviert. Die Kosten für Übernachtungen sind nicht Bestandteil des Seminarpreises und von den Teilnehmenden selbst zu entrichten. Die Beachtung der Stornierungsbedingungen bei Übernachtungen obliegt den Teilnehmenden.
3.2. Getränke und Verpflegung während der Seminarzeiten sind in den Kursgebühren enthalten. Ausgenommen hiervon sind Sonderwünsche außerhalb der Tagungspauschale.

4. Teilnahmegebühren
4.1. Nach Ablauf der Anmeldefrist und bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl wird von der FAF gGmbH eine Rechnung erstellt. Diese ist innerhalb von 14 Tagen zahlbar.

5. Rücktritt
5.1. Ein Rücktritt von der Seminarteilnahme ist bis sechs Wochen vor Beginn des Seminars möglich. Die Stornierung der Anmeldung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Einhaltung der Rücktrittsfrist ist der Posteingang bei der FAF gGmbH. Bei rechtzeitigem und schriftlich erklärtem Rücktritt ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 Euro zu entrichten. Bei Abmeldungen bis zwei Wochen vor Seminarbeginn ist die halbe, bei späterer Absage die gesamte Seminargebühr zu entrichten. Dies gilt nicht, wenn der/die Anmeldende vor Seminarbeginn eine/n Ersatzteilnehmer/-in anmeldet oder der Platz vor Beginn der Seminarreihe durch die ggf. bestehende Nachrückerliste besetzt werden kann. In diesen Fällen wird nur die Bearbeitungsgebühr von 30 Euro fällig.

6. Haftung
6.1. Die FAF gGmbH haftet nicht für etwaige Vermögensschäden der Teilnehmenden, die aus einem nicht zustande gekommenen Seminar oder einem Abbruch eines Seminars resultieren.

7. Datenschutz und Datenweitergabe
7.1. Mit der Seminaranmeldung erklären sich die anmeldenden Personen bzw. der anmeldende Betrieb mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung der Daten einverstanden.
7.2. Die Daten werden ausschließlich für die interne Verwaltung und Bearbeitung der FAF-Seminare benutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von Kontaktdaten (Name, Vorname, Arbeitgeber, Ort) in Teilnehmerlisten an Mitteilnehmende der gleichen Veranstaltung, an die Seminarleitungen und an die Tagungsstätte.

8. Salvatorische Klausel
8.1. Sollte eine der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind sich in diesem Fall darüber einig, dass die unwirksame Regelung durch eine solche ersetzt wird, die dem ursprünglichen Sinn dieser Vertragsbestimmung am nächsten kommt.

9. Gerichtsstand ist Berlin

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